Autolino
Motolino.de
Suche

Aktuell und informativ: Das Magazin auf Autolino.de

Gerade rund um das Thema Auto gibt es eine ungeheure Fülle an täglichen Neuigkeiten. Alle Trends und Events im Blick zu behalten, ist selbst für den geneigten Autofan ein Ding der Unmöglichkeit. Du hast allerdings Glück im Unglück, denn wir bieten dir auf Autolino.de ein topaktuelles Automagazin mit allen wichtigen Meldungen – quasi dein tägliches Wissensupdate für alles, was einem Gefährt gleichkommt. Loslesen, informieren und kommentieren!


Die Teilkasko übernimmt die Kosten für Unfälle mit Haarwild. Beispielsweise ein Fasan zählt jedoch zum Federwild. (Bild: ZB-Funkregio Ost)
Die Teilkasko übernimmt die Kosten für Unfälle mit Haarwild. Beispielsweise ein Fasan zählt jedoch zum Federwild. (Bild: ZB-Funkregio Ost)
geschrieben von news - 03.09.2010, 12:50 Uhr Kategorie: News-Eintrag

Versicherer zahlen nicht immer bei Unfällen mit Tieren

Versicherer zahlen nicht immer bei Unfällen mit Tieren www.autolino.de'; 1 0,0 5

Hamburg (dpa/tmn) - Autoversicherer zahlen nicht immer, wenn ein Tier einen Unfall verursacht hat. Die Teilkasko übernimmt nur die Kosten nach Zusammenstößen mit Haarwild, also zum Beispiel Damwild, Feldhasen und Füchsen.


Flattert dagegen ein Fasan ins fahrende Auto, zahlt der Versicherer nicht - denn der Fasan zählt zum Federwild. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin. Diese Details regelt das Bundesjagdgesetz. Wichtig für Fahrten an der deutschen Küste: Auch Seehunde zählen zum Haarwild.

Allerdings können die Teilkaskoverträge mittlerweile bei einigen Versicherern erweitert werden. Dann können auch Schäden durch andere Tiere wie Kühe, Pferde und Schafe reguliert werden. Weichen Autofahrer solchen großen Tieren aus, zahlt dann der Versicherer, weil damit möglicherweise ein erheblicher Personen- und Sachschaden vermieden werden konnte. Bei Kleintieren zahlt der Versicherer dagegen nicht, da ein solches Ausweichmanöver unverhältnismäßig sei.

Autofahrer sollten nach einem Wildunfall die Unfallstelle absichern sowie die Polizei und das Forstamt alarmieren. Das Wild darf nur von der Fahrbahn gezogen, jedoch nicht ins Auto eingeladen werden. Blut- und Haarspuren am Fahrzeug sollten nicht beseitigt werden, bevor der Versicherer den Schaden begutachtet hat.


Zum Magazin


Kommentieren  

Wirklich Eintrag löschen?

Begründung

Du suchst mehr Informationen zu deinem Hersteller oder Modell?

News, Daten und Infos zu deinem Autohersteller bzw. deiner Automarke gibt es auf Autolino.de natürlich nicht nur im Magazin-Bereich. Wenn du über Auto-News hinaus etwas über die Automobilgeschichte, zu Auto-Designs oder wichtigen Designern wissen möchtest, schau doch einfach im Autolino-Lexikon vorbei...

 

Kontakt  |  Impressum  |  AGB  |  Datenschutz  |  Inhalte  
Feedback

Du möchtest uns ein Feedback geben? - Dann bist du hier richtig!

Deine E-Mail-Adresse *
Deine Anmerkung *

Danke!

* Pflichtangaben

Feedback